Compliance – Aktuell

EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die 2023 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die globale Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen. Sie verbietet den Import und Export bestimmter Rohstoffe (z. B. Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Rindfleisch) sowie daraus hergestellter Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind und den jeweiligen lokalen Gesetzen entsprechen. Das bedeutet: Diese Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse (die in Anhang 1 der Verordnung aufgelistet sind), dürfen innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden. Es muss eine sogenannte Sorgfaltserklärung vorliegen (durch Einmeldung in ein hierfür eigens entwickeltes System der EU). Das EU-Parlament beschloss, Unternehmen ein weiteres Jahr für die Umsetzung einzuräumen. Große Unternehmen und Händler müssen somit ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 (derzeit aktueller Stand) die Verpflichtungen dieser Verordnung einhalten und für deren Umsetzung sorgen.

Ziel der Verordnung ist es, die Umwelt zu schützen, den Verlust von Biodiversität zu stoppen und den Klimawandel einzudämmen. Kritiker bemängeln den bürokratischen Aufwand und mögliche Benachteiligungen kleiner Produzenten. Dennoch stellt die EUDR einen wichtigen Schritt für mehr Nachhaltigkeit dar.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt für Unternehmen erhebliche Pflichten mit sich:

1. Sorgfaltspflichten (Due Diligence): Unternehmen müssen sicherstellen, dass die betroffenen Rohstoffe und Produkte entlang der gesamten Lieferkette entwaldungsfrei sind. Dazu gehört die Beschaffung von Informationen über Lieferanten und Produktionsstätten.

2. Geolokalisierung und Rückverfolgbarkeit: Unternehmen müssen die genaue Herkunft der Rohstoffe mittels Geolokalisierungsdaten nachweisen. Diese Informationen müssen dokumentiert und bei Kontrollen vorgelegt werden.

3. Risikoanalyse: Unternehmen sind verpflichtet, Risiken von Entwaldung oder Waldschädigung in ihrer Lieferkette zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Bei einem hohen Risiko dürfen die Waren nicht in der EU in Verkehr gebracht werden.

4. Transparenz und Berichterstattung: Unternehmen müssen regelmäßig Berichte über ihre Bemühungen zur Einhaltung der Verordnung erstellen und diese den Behörden zugänglich machen.

5. Einhalten lokaler Gesetze: Die Produktion muss den Gesetzen des Erzeugerlandes entsprechen, einschließlich Landnutzungs- und Umweltschutzvorschriften.

Diese Pflichten erfordern von Unternehmen eine verstärkte Kontrolle ihrer Lieferketten, oft verbunden mit höheren Kosten und einem erweiterten Verwaltungsaufwand. Dennoch stellt die Verordnung einen wichtigen Schritt zur Förderung von Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstem Handel dar. Wenn Ihr Unternehmen mit Holz, Kautschuk, Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalmen und Soja oder daraus hergestellten Produkten wie Gummi, Leder und Schokolade handelt und das bzw die Produkte nicht ausgenommen wurde(n), ist es vermutlich von der EU-Entwaldungsverordnung betroffen und sollte sich ehestmöglich mit den künftigen Verpflichtungen auseinandersetzen.