Grenzstreit & Eigentumssicherung

Stolperfalle „Grenzstreitigkeit“ und wie man sie vermeidet

Es gibt Fälle, welche man durchaus häufig in der Beratungspraxis antrifft, die mit der fehlenden Sicherheit über die Eigentumsgrenzen (und/oder Nutzungsrechte) bei einer erworbenen Liegenschaft zusammenhängen und zu allem Überfluss manchmal erst Jahre nach dem Erwerb aufpoppen.

Wie ist überhaupt die Rechtslage?

Grundstücke können entweder im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster eingetragen sein. Im ersten Fall sind die Grenzen in jedem Fall rechtsverbindlich – das bedeutet unter anderem nicht ersitzungsfähig. Gerichte können und müssen auch gar nicht angerufen werden. Im zweiten Fall besteht keine Verbindlichkeit der Grenzen – bei Grenzstreitigkeiten muss zur Klärung in letzter Konsequenz das zuständige Gericht angerufen werden. Das ist nicht nur teuer, sondern auch nervenaufreibend – gibt es doch oftmals Beweisschwierigkeiten, wenn der Erwerb schon lange zurückliegt und etwa Grenzzeichen in der Natur verloren gegangen sind, aber niemand mehr darüber Auskunft geben kann. 

Der Grundbuchauszug liefert diesbezüglich wertvolle Hinweise:

Ist neben der Grundstücksnummer ein „G“ angeführt, ist dieses auch im Grenzkataster eingetragen, sodass die Flächenangabe im Grundbuch mit der tatsächlichen Grundstücksgröße hundertprozentig übereinstimmt. In allen anderen Fällen genießen die Flächenangaben keinen Vertrauensschutz beim Rechtserwerb. Das mag auf den ersten Blick harmlos klingen, wenn jedoch später der Grenzverlauf strittig wird, kann das äußerst kostspielig werden. Speziell, wenn Dienstbarkeiten nicht verbüchert wurden oder Liegenschaften ohne Kenntnis der konkreten Umstände und daher ohne Regelung weiterveräussert wurden.

Meine wärmste Empfehlung: Augen auf beim Grundstückskauf!

Gibt es keine Eintragung im Grenzkataster, ist prinzipiell Vorsicht geboten und lohnt es sich vor dem Erwerb, weitere Nachforschungen anzustellen, wenn es Indizien für mögliche Unklarheiten über Grundstücksgrenzen/Nutzungsrechte gibt.

Als Rechtsanwältin für Zivilrecht und Prozessführung berate & vertrete ich in allen liegenschaftsrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch österreichweit vor Gericht.

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